Kopfläuse

Kopfläuse


Läuse kann jeder bekommen – unabhängig von der persönlichen Lebenssituation. Um die Weiterverbreitung zu stoppen, müssen Sie unverzüglich handeln:

 

1.) Untersuchen Sie bitte das Kopfhaar Ihres Kindes gründlich auf das Vorhandensein von Kopfläusen (meist grau, bis zu 3mm groß, ziemlich flink) und Nissen (Läuse-Eier, glänzend weiß-gelblich, kleben fest am Haar).

Dazu feuchten Sie das Haar mit Wasser und normaler Haarspülung an und kämmen es bei gutem Tageslicht systematisch Strähne für Strähne mit einem Läusekamm durch. Nach jedem Kämmen sollte der Kamm sorgfältig auf Läuse oder Nissen untersucht werden.


2.) Achten Sie auf Juckreiz und Entzündungszeichen im Bereich der Kopfhaut. Besonders gründlich sollten Sie die Stellen an Schläfen, um die Ohren und im Nacken nachsehen.


3.) Wenn Sie lebende Läuse oder Nissen (Abstand von der Kopfhaut geringer als 1 cm) finden, sind Sie verpflichtet, dies sofort der Schule zu melden.

Behandeln Sie das Haar Ihres Kindes mit einem Insektizid.


4.) Führen Sie nach 8-10 Tagen eine zweite Behandlung mit einem Kopflausmittel durch.


5.) Reichen Sie die Erklärung, die Sie mit dem Informationsschreiben erhielten, zeitnah an die Schule zurück.

 

Gemäß §34 IfSG darf Ihr Kind die Schule erst wieder nach sorgfältiger, erfolgreicher Erstbehandlung sowie der schriftlichen Bestätigung (unterer Abschnitt auf dem Informationsschreiben zum Auftreten von Kopfläusen in der Lerngruppe Ihres Kindes) über die Erst- und Zweitbehandlung besuchen.

Die Verpflichtung des Beibringens eines ärztlichen Attestes besteht nicht. Im Wiederholungsfall wird empfohlen, die erfolgreiche Behandlung durch ein ärztliches Attest bescheinigen zu lassen.

 

Selbstverständlich behandeln wir Ihre Angaben streng vertraulich und entsprechend den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung in der jeweils gültigen Fassung.

 

https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Gesundheit/Gesundheitsschutz/Infektionsschutz-und-Umweltmedizin/Kopfl%C3%A4use-Kopflausbefall


 

http://www.pediculosis-gesellschaft.de/

 


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